Wir, die Mediatorinnen, verpflichten uns
- die Mediation im Sinne des Zivilrechts-Mediatios-Gesetzes neutral und allparteilich durchzuführen.
- die Kommunikation zwischen den MediandInnen mit dem Ziel zu fördern, eine von ihnen selbst verantwortete Lösung ihres Konflikts zu ermöglichen.
Sie, die MediandInnen verpflichten sich
- fair und offen miteinander zu verhandeln, unterschiedliche Interessen und Meinungen zu respektieren und eine gerechte Lösung für alle Beteiligten anzustreben.
- keine Einzelgespräche mit den Mediatorinnen über inhaltliche Themen des Konfliktes zu führen, es sei denn etwas anderes wird einvernehmlich vereinbart.
- alle Informationen und Unterlagen aus dem Mediationsverfahren – insoweit nichts anderes vereinbart wird – vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
- während der Mediation kein gerichtliches oder verwaltungsrechtliches Verfahren im Zusammenhang mit dem Konflikt anzustrengen oder fortzusetzen.
- die vereinbarten Termine einzuhalten oder mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen.
- die Kosten der Mediation im Anschluss an jede Einheit zu bezahlen. Für die Bezahlung des Betrages haften die MediandInnen zur ungeteilten Hand.
„Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort.
Dort treffen wir uns.“
Rumi